Genussrechte sind ein attraktives Alternativ Investment
Neben den vielfach genutzten Geldanlagen wie Aktien, Fonds oder auch Tages- und Festgeld, möchten viele Anleger auch andere Finanzprodukte nutzen und suchen daher attraktive und alternative Investments. Ein derartiges attraktives Investment sind zum Beispiel Genussrechte, die meistens in Form von Genussscheinen handelbar sind. Genussrechte verbriefen als alternative Investments im Normalfall das Recht, dass der Inhaber der Genussscheine einen Anteil am Gewinn des Unternehmens erhält, welches die Genussscheine emittiert hat. Ein wichtiger Unterschied zu Aktien, bei denen der Inhaber ebenso in Form der ausgeschütteten Dividenden am Gewinn des Unternehmens beteiligt wird ist allerdings, dass alternative Investments in Genussrechte kein Stimmrecht beinhalten. Demgegenüber können sich die Genussrechte allerdings dadurch auszeichnen, dass die Rendite im Vergleich zu Aktien (Dividenden) und vor allem im Vergleich zu vielen festverzinslichen Anlageformen, wie zum Beispiel Tagesgeld oder Festgeld, häufig recht hoch ist.
Je nach Art der Genussrechte bzw. der von der Gesellschaft emittierten Genussscheine können Anleger durchaus mit einem Ertrag zwischen fünf und acht Prozent rechnen, während es bei vielen festverzinslichen Anlageformen maximal drei Prozent p.a. an Zinsen gibt. Die mögliche vergleichsweise hohe Rendite ist also ein Vorteil, den der Anleger durch alternative Investments in Genussrechte nutzen kann. Ein weiterer Vorteil ist die schnelle Verfügbarkeit, denn alternative Investments in Genussrechte sind durch die Ausgabe der Genussscheine sehr häufig an der Börse handelbar. Somit kann der Inhaber die Genussscheine jederzeit verkaufen und so über das investierte Kapital verfügen. Zum Bereich alternative Investments zählen Genussrechte aber noch aus einem anderen Grund. Denn diese Wertpapiere werden nicht, wie sonst sehr häufig üblich, von Banken ausgegeben, sondern vom jeweiligen Unternehmen selbst emittiert. Auf diese Weise “sammeln” die emittierenden Unternehmen Kapital ein, um damit zum Beispiel Investitionen tätigen zu können.
Ferner sollte der Anleger im Bezug auf alternative Investments in Genussrechte wissen, dass meistens einmal im Jahr eine Ertragsausschüttung stattfindet. Häufig ist es so, dass dieser Ertrag aus zwei Teilen besteht. Zum einen erhält der Inhaber der Genussrechte in der Sparte alternative Investments oft einen festen Zinssatz als Mindestertrag, der allerdings vergleichsweise gering ist und selten mehr als zwei Prozent beträgt. Andererseits gibt es noch den erfolgsabhängigen Ertrag, der von der Höhe des Gewinns abhängig ist, welchen das Unternehmen erzielt hat. Häufig ist der Ertrag dann nach Gewinnbereichen gestaffelt. So wird dem Inhaber der Genussrechte dann beispielsweise bei einem Unternehmensgewinn zwischen zehn und 20 Millionen Euro ein “Genuss” von zwei Prozent ausgeschüttet (zusätzlich zum Garantiezins), während bei einem Gewinn zwischen 20 und 50 Millionen beispielsweise vier Prozent gezahlt werden usw.. Es gibt aber durchaus auch Genussrechte als alternative Investments, die keinen Garantiezins vorsehen, sondern bei denen die Höhe des Ertrages ausschließlich vom Unternehmensgewinn abhängt.
Eine für viele Anleger recht attraktive Form der Geldanlage stellen alternative Investments in Genussrechte auch deswegen dar, weil der Mindestanlagebetrag meistens zwischen 2.500 und 5.000 Euro beträgt. Daher können auch Kleinanleger diese alternative Investments in Genussrechte nutzen. Die Laufzeit der Genussscheine ist übrigens im Prinzip immer befristet. Zum Laufzeitende erhält der Anleger dann selbstverständlich sein eingezahltes Kapital zurück. Bezüglich der Kapitalrückzahlung und der vorherigen Ertragsausschüttung muss allerdings auch ein Risiko erwähnt werden, welches im Prinzip alle Genussrechte mit sich bringen. Zum einen findet bei Genussscheinen ohne Mindestzins mitunter auch gar keine Ertragsausschüttung statt, falls das Unternehmen keinen Gewinn erzielt hat. Der Anleger hat also kein Recht auf einen festen Ertrag. Zum anderen kann sogar die Rückzahlung des Kapitals entfallen, falls das Unternehmen insolvent werden sollte. Wenn Vorteile und Nachteile gegenüber gestellt werden, dann kann als Fazit festgehalten werden, dass Genussrechte als alternative Investments sehr attraktiv sind und sicherlich für risikofreudige Anleger eine sehr gute Alternative zu “herkömmlichen” Geldanlagen darstellen können.