Mehr Schutz für Anleger: die neuen Produktinformationsblätter
Seit dem 1. Juli 2011 besteht laut Anlegerschutz Gesetz für Finanzberater die Pflicht
Produktinformationsblätter bei einer Beratung zu Anlagemöglichkeiten und Wertpapieren
auszuhändigen. Dieses soll kurz und knapp, leicht verständlich und werbefrei die wichtigsten
Punkte des jeweilig vorgeschlagenen Produktes darstellen. Darüber hinaus muss es
entscheidungsrelevante Bewertungskriterien, wie Risiken, Kosten und Rendite in übersichtlicher Form
beinhalten. Dies dient insbesondere dem Anlegerschutz. Denn die Produktinformationsblätter sollen
es dem Anleger ermöglichen, unterschiedliche Finanzprodukte miteinander zu vergleichen und auf
einfachen und verständlichen Wege das individuell geeignete zu finden.
Produktinformationsblätter: Inhalt und Form laut Gesetzgeber
Da der Anlegerschutz eng mit einer übersichtlichen und klaren Darstellung von Vertragsklauseln
verbunden ist, schreibt der Gesetzgeber zwei DIN A4-Seiten als maximal zulässigen Umfang von
Produktinformationsblättern vor. In besonderen Ausnahmefällen, bei Termingeschäften oder
Derivaten, dürfen Produktinformationsblätter zum Anlegerschutz auch drei DIN A4 Seiten umfassen.
Die Produktinformationsblätter sollen dabei für den Anlegerschutz gesetzlich verpflichtend über
folgende Inhalte informieren:
- Art des jeweiligen Anlageproduktes,
- Funktion und Funktionsweise des jeweiligen Anlageprodukts,
- eventuell bestehende Risiken in klar verständlicher Form,
- Nennung der Aussichten auf Erträge und Kapitalrückzahlungen unter Berücksichtigung
unterschiedlichster Marktbedingungen und -entwicklungen,
- Höhe der Kosten, die mit der Entscheidung für die Anlage anfallen.
Weitere Maßnahmen zum Anlegerschutz
Neben den formalen und inhaltlichen Vorgaben für Produktinformationsblätter liegt in dem
Anlegerschutz Gesetz zusätzlich eine Verordnungsermächtigung vor, die die Regelung weiterer
Details erlaubt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Produktionsblätter und
des Anlegerschutzes wird von der Bundesfinanzaufsicht überwacht und kontrolliert. Durch
verschiedene Forschungsprojekte werden zusätzlich die Verständlichkeit und die qualitative
Gestaltung der Produktinformationsblätter untersucht und evaluiert. Dies erfolgt unter anderem mit
dem Ziel, Produktinformationsblätter für den Anlegerschutz auch in anderen Finanzbereicheneinzusetzen.
Über die Produktinformationsblätter hinaus sieht der Gesetzgeber auch strengere Regelungen
hinsichtlich der Qualifikation von Finanzvermittlern vor. Diese müssen zukünftig ihre
Qualifikation durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung bzw. eine entsprechende Berufsausbildung
vorweisen. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die beratend und vermittelnd tätig sind. Neben den
Produktinformationsblättern und dem Qualifikationsnachweis ist für den Anlegerschutz die
Eintragung in ein öffentliches Vermittlungsregister sowie der Abschluss einer
Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Auch die Anfertigung und Aushändigung von
Beratungsprotokollen und die ausführliche Information über die Provisionshöhe sind mittlerweile
gesetzlich vorgeschrieben.
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